Das Basisangebot der BF-BAU Haus- und Mietverwaltung beinhaltet die allgemeine, technische und wirtschaftliche Verwaltung der uns zur Entlastung der Eigentümer anvertrauten Objekte. Wir sorgen aufmerksam für deren ordnungsgemäßen und gepflegten Zustand und regeln für unsere Kunden anstehende Probleme vorausschauend und kostenbewusst. Gerne bieten wir auch Ihnen das „Rundumsorglospaket“ für eine komplette Wohnungs-eigentums(WEG)- und Mietverwaltung an.

Die Aufgaben und Befugnisse unserer WEG-Verwaltertätigkeit ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den jeweiligen Teilungserklärungen der betreuten Objekte. Darüber hinaus werden diese in dem mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zu schließenden Verwaltervertrag niedergelegt.

Über die Tätigkeiten vermitteln wir Ihnen nachstehend -auszugsweise- einen Überblick:

  1. Durchführung von Belegprüfungen und Eigentümerversammlungen
  2. Erstellung von Abrechnungen, Wirtschaftsplänen und Liquiditätsplanungen
  3. Durchsetzung der Beschlüsse der Wohnungs- und Teileigentümer
  4. Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung
  5. Regelmäßige Objektbegehungen
  6. Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nebst Ergreifung der hierfür erforderlichen Maßnahmen (Planung, Ausschreibung sowie Vergabe von Aufträgen)
  7. Baubetreuung größerer Instandhaltungsmaßnahmen
  8. Kaufmännische und technische Abwicklung von Versicherungsschäden
  9. Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  10. Entgegennahme und Bewirkung von Zahlungen und Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  11. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Sondereigentümer in Angelegenheiten der Verwaltung
  12. Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, welche an alle Wohnungs- und Teileigentümer gerichtet sind
  13. Treffen von Maßnahmen, die zur Fristwahrung oder zur Abwendung von Rechtsnachteilen erforderlich/geeignet sind
  14. Entgegennahme zu zahlender Hausgelder nebst gerichtlicher Geltendmachung bei Nichtzahlung in eigenem Namen für Rechnung der jeweiligen WEG
  15. Abschluß und Kündigung von Verträgen mit Dritten (z. B. Versicherungen etc.) sowie Einstellung und Entlassung von Hauswarten und sonstigem Dienstpersonal
  16. Abschluß und Kündigung von Wartungs- und Mietverträgen auch in Sondereigentumseinheiten (z. B. Wärmemengen- und Kaltwasserzähler etc.)
  17. Abgabe von Erklärungen die zur Herstellung/Versorgung (Fernsprech-, Radio-,     Fernseh-, Antennen- oder Energieversorgungsanlagen) erforderlich sind.

Sowohl hinsichtlich der WEG- als auch der Mietverwaltung ist unser oberstes Ziel die Pflege und Erhaltung der uns anvertrauten Objekte sowie die Zufriedenheit unserer Kunden. Diese Maxime unseres Hauses kennen und schätzen unsere Vertragspartner. Sie vertrauen unserem Wissen und unserer Erfahrung auf diesem Gebiet und genießen den Komfort unserer Serviceleistungen rund um das Thema Immobilienverwaltung bereits seit mehr als 30 Jahren. Werden auch Sie zufriedener Kunde der BF-BAU Haus- und Mietverwaltung Sie erreichen uns unter:

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